Externe Sicherheitsfachkraft in Tirol

ASchG, Präventionszeit, Evaluierungen? Wir übernehmen die sicherheitstechnische Betreuung Ihres Betriebs, mit Begehungen, Dokumentation und einem festen Ansprechpartner, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Pflicht ab dem ersten Arbeitnehmer

Jeder Arbeitgeber in Österreich muss sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen, unabhängig von der Betriebsgröße. Die Frage ist nicht ob, sondern wie: Wir betreuen seit Jahren Betriebe in ganz Tirol und übernehmen Begehungen, Evaluierungen und Dokumentation zuverlässig für Sie.

Rechenbeispiel

Ein Produktionsbetrieb mit 200 Mitarbeitern hat rund 300 Stunden Präventionszeit pro Jahr, davon mindestens 40 Prozent durch eine Sicherheitsfachkraft. Genau diese Stunden übernehmen wir, planbar und dokumentiert.

Schutzhelm und Unterlagen am Schreibtisch, Symbol für Arbeitsplatzevaluierung
Betreuungsmodelle

So funktioniert die Betreuung nach ASchG

Bis 50 Beschäftigte: Begehungsmodell

Regelmäßige Begehungen Ihrer Arbeitsstätte (je nach Größe jährlich oder alle zwei Jahre), inklusive Dokumentation und konkreter Maßnahmenliste.

Ab 51 Beschäftigte: Präventionszeit

Ab 51 Beschäftigten schreibt das Gesetz jährliche Betreuungsstunden vor, die sogenannte Präventionszeit: 1,2 bis 1,5 Stunden pro Mitarbeiter und Jahr. Mindestens 40 Prozent davon übernimmt die Sicherheitsfachkraft. Wir planen diese Stunden dorthin, wo sie wirken.

Alles dokumentiert

Evaluierungen, Unterweisungen, Sicherheitsvertrauenspersonen, Abstimmung mit dem Arbeitsmediziner und ein Ansprechpartner, wenn das Arbeitsinspektorat vor der Tür steht.

Leistungsumfang

Was wir für Sie übernehmen

  • Arbeitsplatzevaluierung: Ermittlung und Beurteilung der Gefahren, Festlegung von Maßnahmen, laufende Anpassung bei neuen Arbeitsmitteln oder Arbeitsstoffen
  • Begehungen und Unterweisungen: Sicherheitsbegehungen mit Prioritätenliste, Unterweisungsunterlagen und Betriebsanweisungen, die Mitarbeiter tatsächlich verstehen
  • Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe: Beratung bei Beschaffung und Einsatz, Blick auf Prüfpflichten und praxistaugliche Betriebsanweisungen
  • Lärmmessungen: Durchführung, Auswertung und Dokumentation von Lärmmessungen an Ihren Arbeitsplätzen, als Grundlage für die Evaluierung und wirksame Schutzmaßnahmen
  • Behörden und Prüfungen: Begleitung bei Besuchen des Arbeitsinspektorats, Schnittstelle zu Brandschutz, §82b-Prüfungen und Betriebsanlagenrecht, alles aus einer Hand
Arbeitsplatzevaluierung

Arbeitsplatzevaluierung: die Grundlage jeder Betreuung

Jeder Arbeitgeber muss die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter ermitteln, beurteilen und passende Maßnahmen festlegen, schriftlich festgehalten in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten. Das verlangt das ASchG unabhängig von der Betriebsgröße.

Wir führen die Evaluierung gemeinsam mit Ihnen durch: von der Begehung Ihrer Arbeitsplätze über die Beurteilung von Arbeitsmitteln, Arbeitsstoffen und Lärm bis zur konkreten Maßnahmenliste. Ändern sich Abläufe, Maschinen oder Stoffe, oder kommt es zu einem Unfall, passen wir die Evaluierung an, damit Ihre Dokumentation bei jeder Kontrolle durch das Arbeitsinspektorat stimmt.

Häufige Fragen

Sicherheitstechnische Betreuung kurz erklärt

Ab wann braucht ein Betrieb eine Sicherheitsfachkraft?

Ab dem ersten Arbeitnehmer. Jeder Arbeitgeber muss sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung sicherstellen. Bis 50 Beschäftigte pro Arbeitsstätte gilt das Begehungsmodell, ab 51 das Präventionszeit-Modell.

Was ist die Präventionszeit?

Ab 51 Beschäftigten schreibt das ASchG jährliche Einsatzstunden vor: 1,2 Stunden pro Arbeitnehmer an Büroarbeitsplätzen, 1,5 Stunden an sonstigen Arbeitsplätzen. Mindestens 40 Prozent leistet die Sicherheitsfachkraft, mindestens 35 Prozent der Arbeitsmediziner, der Rest ist frei verteilbar.

Externe oder interne Sicherheitsfachkraft?

Extern rechnet sich für die meisten Betriebe: keine Ausbildungs- und Fortbildungskosten, keine Vertretungsfrage, Bezahlung nur für die tatsächliche Betreuungszeit. Dazu der Blick von außen, den Behörden und Versicherungen schätzen.

Wer haftet, wenn extern betreut wird?

Die rechtliche Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber. Die Sicherheitsfachkraft berät, dokumentiert und unterstützt. Gute Betreuung heißt deshalb: lückenlose Dokumentation, damit Sie im Ernstfall nachweisen können, dass Sie Ihren Pflichten nachgekommen sind.

Benedikt Sint
Ing. Benedikt Sint, BSc MA Geschäftsführung · Sicherheitsfachkraft

Wie ist Ihr Betrieb aktuell betreut?

Lassen Sie uns gemeinsam einen Blick auf Ihre bestehende Betreuung werfen, unverbindlich und ehrlich. Wir sagen Ihnen, wo Lücken sind und was sich einsparen lässt.

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