Baustellenkoordination nach BauKG in Tirol
BauKG, SiGe-Plan, Vorankündigung? Sobald mehrere Gewerke auf Ihrer Baustelle arbeiten, übernehmen wir Planungs- und Baustellenkoordination aus einer Hand, damit Ihr Projekt sicher läuft und Sie sich auf das Bauen konzentrieren können.
Koordination ist Bauherrensache: Wir übernehmen sie für Sie
Verantwortlich für die Koordination ist per Gesetz nicht die Baufirma, sondern Sie als Bauherr. Genau dafür sind wir da: Als Ihr Planungs- und Baustellenkoordinator sorgen wir dafür, dass alle Gewerke sicher zusammenarbeiten und Ihre Baustelle jederzeit prüffest dokumentiert ist.
Verstöße kosten bis rund 14.500 Euro Verwaltungsstrafe, bei Unfällen drohen zusätzlich zivil- und strafrechtliche Folgen. Die gute Nachricht: Diese Pflichten lassen sich nachweislich an uns übertragen.
Was wir für Sie übernehmen
Planungskoordination
Ab Planungsbeginn: sicherheitstechnische Beratung, Erstellung des SiGe-Plans und der Unterlage für spätere Arbeiten, Unterstützung bei Ausschreibungen.
Baustellenkoordination
Während der Ausführung: Umsetzung des SiGe-Plans, Koordination der Gewerke, regelmäßige Begehungen und laufende Anpassung an den Baufortschritt.
SiGe-Plan & Vorankündigung
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, Vorankündigung samt elektronischer Meldung sowie die Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk, vollständig und prüffest dokumentiert.
Wann ist was Pflicht?
Vereinfachte Darstellung nach BauKG. Grundsätze der Gefahrenverhütung gelten auf jeder Baustelle; die weiteren Pflichten hängen von Umfang und Gefährlichkeit der Arbeiten ab.
| Situation auf der Baustelle | Koordinatoren | SiGe-Plan | Vorankündigung |
|---|---|---|---|
| Ein Arbeitgeber, geringer Umfang | Nein | Nein | Nein |
| Ein Arbeitgeber, Arbeiten mit besonderen Gefahren* | Nein | Ja | Ja |
| Mehrere Arbeitgeber, geringer Umfang | Nein | Nein | Nein |
| Mehrere Arbeitgeber, Arbeiten mit besonderen Gefahren* | Ja | Ja | Ja |
| Ein Arbeitgeber, Großbaustelle: > 30 Arbeitstage und > 20 Beschäftigte, oder > 500 Personentage | Nein | Ja | Ja |
| Mehrere Arbeitgeber, Großbaustelle: > 30 Arbeitstage und > 20 Beschäftigte, oder > 500 Personentage | Ja | Ja | Ja |
* z. B. Absturz- oder Verschüttungsgefahr, gefährliche Stoffe, schwere Bauelemente, Abbrucharbeiten, Asbest. Details und Praxisbeispiele im Infoblatt.
SiGe-Plan: Wann er Pflicht ist und was drinsteht
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, kurz SiGe-Plan, ist Pflicht, sobald die Baustelle vorankündigungspflichtig ist (mehr als 30 Arbeitstage und mehr als 20 Beschäftigte, oder mehr als 500 Personentage) oder wenn Arbeiten mit besonderen Gefahren anfallen, etwa mit Absturz- oder Verschüttungsgefahr, schweren Bauelementen oder Abbrucharbeiten. Das gilt auch dann, wenn nur ein einziger Arbeitgeber auf der Baustelle tätig ist.
Erstellt wird er vom Planungskoordinator schon in der Vorbereitungsphase. Er legt fest, welche Schutzmaßnahmen auf der Baustelle gelten, wie die Gewerke sicher zusammenarbeiten und wer wofür verantwortlich ist, und wird während der Ausführung laufend an den Baufortschritt angepasst. Gemeinsam mit der Unterlage für spätere Arbeiten erstellen wir Ihren SiGe-Plan prüffest und abgestimmt auf Ihr Projekt.
Die Entscheidungstabelle für Ihren Schreibtisch
Unser zweiseitiges Infoblatt zur Planungs- und Baustellenkoordination, mit vollständiger Tabelle und vier Praxisbeispielen von der Malerarbeit bis zum Werkshallen-Neubau.
Danke! Hier ist Ihr Infoblatt:
Infoblatt herunterladen (PDF)BauKG kurz erklärt
Wann ist ein Baustellenkoordinator Pflicht?
Sobald auf einer Baustelle gleichzeitig oder aufeinanderfolgend Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber tätig sind. Das ist bei fast jedem Bauvorhaben mit mehreren Gewerken der Fall, vom Einfamilienhaus bis zur Werkshalle. Verpflichtet ist der Bauherr, nicht die Baufirma.
Wann ist ein SiGe-Plan erforderlich?
Wenn die Baustelle vorankündigungspflichtig ist (mehr als 30 Arbeitstage und mehr als 20 Beschäftigte, oder mehr als 500 Personentage) oder wenn Arbeiten mit besonderen Gefahren ausgeführt werden, etwa mit Absturz- oder Verschüttungsgefahr.
Was ist ein SiGe-Plan und was muss er enthalten?
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan legt fest, welche Schutzmaßnahmen auf der Baustelle gelten, wie die Gewerke sicher zusammenarbeiten und wer wofür verantwortlich ist. Er enthält die baustellenspezifischen Gefährdungen samt Maßnahmen und wird während der Bauphase laufend angepasst.
Wer darf einen SiGe-Plan erstellen?
Der Planungskoordinator. Dafür braucht es baufachliche Kenntnisse und Wissen im Arbeitnehmerschutzrecht. In der Praxis übernehmen das spezialisierte Ingenieurbüros, die dann auch gleich die Koordinatorenrolle und die Haftungsübertragung abdecken.
Was ist das BauKG überhaupt?
Das Bauarbeitenkoordinationsgesetz regelt seit 1999 die Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination auf österreichischen Baustellen. Es setzt eine EU-Richtlinie um und verpflichtet den Bauherrn, Koordinatoren zu bestellen, einen SiGe-Plan erstellen zu lassen und größere Baustellen vorab zu melden.
Was passiert, wenn kein Koordinator bestellt wird?
Fehlende Koordination ist eine Verwaltungsübertretung mit Strafen bis rund 14.500 Euro. Passiert ein Arbeitsunfall, drohen dem Bauherrn zusätzlich zivil- und strafrechtliche Konsequenzen. Beides lässt sich vermeiden: Die Pflichten können nachweislich an einen externen Koordinator übertragen werden.
Ihr Bauprojekt steht an?
Je früher die Koordination startet, desto günstiger und reibungsloser läuft sie. Am besten schon in der Einreichphase melden.
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