Externer Brandschutz­beauftragter in Tirol

Eigenkontrolle, Brandschutzbuch, Prüffristen? Wir übernehmen die Funktion des Brandschutzbeauftragten und des Sprinklerwarts für Ihren Betrieb, damit Kontrollen, Fristen und Dokumentation lückenlos laufen.

Brandschutz endet nicht mit der Abnahme

Ist Ihr Gebäude genehmigt und in Betrieb, beginnt der betriebliche Brandschutz: Brandschutzeinrichtungen müssen regelmäßig kontrolliert, Mängel behoben und Mitarbeiter unterwiesen werden. Oft schreibt der Bau- oder Betriebsanlagenbescheid dafür einen Brandschutzbeauftragten vor, die Aufgaben regelt die TRVB 117 O. Wir übernehmen diese Funktion als externe Dienstleistung, ohne dass Sie eigenes Personal dafür ausbilden und freistellen müssen.

Gut zu wissen

Wir kennen Ihr Gebäude oft schon aus der Brandschutzplanung. Gemeinsam halten wir den Brandschutz so aktuell, wie er bei der Abnahme war.

Feuerlöscher mit Prüfplaketten an einer Betonwand, Symbol für die Brandschutz-Eigenkontrolle
Leistungsumfang

Was wir als Ihr Brandschutzbeauftragter übernehmen

Eigenkontrollen & Brandschutzbuch

Regelmäßige Brandschutz-Eigenkontrollen nach TRVB 117 O, lückenlos dokumentiert im Brandschutzbuch, damit Sie bei jeder Überprüfung vorbereitet sind.

Brandschutzordnung & Unterweisungen

Wir erstellen und aktualisieren die Brandschutzordnung und unterweisen Ihre Mitarbeiter, damit im Ernstfall jeder weiß, was zu tun ist.

Prüffristen & Wartungen im Blick

Feuerlöscher, Brandmeldeanlage, Brandschutztüren, Rauchabzug: Wir behalten die Prüf- und Wartungsfristen Ihrer Brandschutzeinrichtungen für Sie im Blick.

Brandschutz- & Fluchtwegpläne

Brandschutzpläne nach TRVB 121 O und Fluchtwegpläne halten wir bei Umbauten und Nutzungsänderungen auf dem aktuellen Stand.

Sprinklerwart nach TRVB 127 S

Hat Ihr Betrieb eine Sprinkleranlage, übernehmen wir auch die Funktion des Sprinklerwarts, inklusive der vorgeschriebenen Kontrollen und Dokumentation.

Für wen

Für Industrie, Hotellerie und Gewerbe

Besonders sinnvoll ist ein externer Brandschutzbeauftragter, wenn im Betrieb niemand die Ausbildung hat, die Funktion nach einem Personalwechsel unbesetzt ist oder der Bescheid sie neu vorschreibt. Ob Produktionsbetrieb, Hotel im Saisonbetrieb oder Gewerbeobjekt: Wir betreuen Ihren Standort in ganz Tirol, direkt von Kundl aus.

Häufige Fragen

Brandschutzbeauftragter kurz erklärt

Wann braucht ein Betrieb einen Brandschutzbeauftragten?

Meist ergibt sich die Pflicht aus dem Bau- oder Betriebsanlagenbescheid, etwa bei Betriebsgebäuden, Beherbergungsbetrieben oder größeren Arbeitsstätten. Ob und in welchem Umfang das für Ihren Betrieb gilt, klären wir gerne im ersten Gespräch anhand Ihres Bescheids.

Welche Aufgaben hat ein Brandschutzbeauftragter?

Nach TRVB 117 O führt er die Brandschutz-Eigenkontrollen durch, führt das Brandschutzbuch, erstellt die Brandschutzordnung, unterweist die Mitarbeiter und achtet darauf, dass Brandschutzeinrichtungen fristgerecht geprüft und gewartet werden.

Kann der Brandschutzbeauftragte extern sein?

Ja. Wir stellen den Brandschutzbeauftragten und den Sprinklerwart als externe Dienstleistung. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn im Betrieb niemand die Ausbildung hat oder die Funktion nach einem Personalwechsel unbesetzt ist.

Was macht ein Sprinklerwart?

Der Sprinklerwart sorgt dafür, dass die Sprinkleranlage jederzeit betriebsbereit ist: regelmäßige Kontrollen nach TRVB 127 S, Dokumentation und Abstimmung mit der Wartungsfirma. Beide Funktionen übernehmen wir auf Wunsch gemeinsam.

Was kostet ein externer Brandschutzbeauftragter?

Das hängt von Größe und Nutzung Ihres Gebäudes und der Anzahl der Brandschutzeinrichtungen ab. Nach einer ersten Begehung erhalten Sie ein Angebot, das zu Ihrem Betrieb passt.

Julian Sander
Julian Sander, B.Eng. Brandschutzplanung

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Erzählen Sie uns von Ihrem Betrieb. Gemeinsam klären wir, was Ihr Bescheid verlangt und wie wir Sie dauerhaft entlasten.

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